Nutzungsgrundlage der Lieferadresse Open
Die grundsätzliche Dienstleistungsvereinbarung ist über unsere allgemeinen AGB, insbesondere § 5 und § 6, geregelt. Sind Dienste, Handhabungen, Services nicht aufgeführt, sind diese kein Bestandteil der Vereinbarung und müssen somit gesondert angekündigt, besprochen werden.
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