Rechnungs- und Mahnwesen
Allgemeine Information
Sie erhalten nach Bestellung eines „Paketfaches“ (Paketguthaben) eine Rechnung inklusive Einzahlungsschein. Das bestellte Paketguthaben wird per sofort Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und zur Nutzung freigegeben. Sollten Sie die erhaltene Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleichen, haben Sie automatisch eine Leistung in Anspruch genommen, für welche Sie nicht gezahlt haben.
Erste Zahlungserinnerung erhalten
Sollten wir nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel eine Zahlung feststellen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung per Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Mailadresse.
Zweite Zahlungserinnerung erhalten
Konnten wir trotz versendeter Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang und keine Rückmeldung feststellen, erhalten Sie eine zweite Zahlungserinnerung. Das erworbene und nicht gezahlte Paketguthaben wird eingefroren und Ihr Kundenkonto wird auf „Barzahlung“ umgestellt. Sobald wir einen Zahlungseingang feststellen konnten, wird das erworbene Guthaben wieder freigeschaltet.
Inkassobrief erhalten
Sollten wir trotz zweifacher Mahnung und Umstellung auf Barzahlung keinen Zahlungseingang und keine Rückmeldung erhalten, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Zahlungsvorgänge an das Inkassounternehmen zu erfolgen. Zahlungen an Grenzpaket werden an das Inkassounternehmen gemeldet. Die Inkassogebühren entfallen damit jedoch nicht.
Doppelzahlung - Was passiert bei Mehrfachzahlungen einer Rechnung?
Technisch bedingt erfolgt die Verarbeitung von Mehrfachzahlungen zum Monatswechsel. Automatisiert erhalten Sie eine Email. Zwei Auswahlmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
a) Aufstockung Ihres Paketguthabens
ODER
b) Rückerstattung auf Ihrem Konto
Mit Ihrer Antwort auf diese Email teilen Sie uns jeweils Ihren Wunsch mit.
Die Verarbeitung Ihrer Antwort erfolgt i.d.R. innert 3 Werktagen.