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Ausgeschlossene Waren Resolved

Folgende Sendungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Grenzpaket und dürfen nicht an die Lieferadresse nach unseren AGB § 5 geliefert werden:

Sendung Kategorie

Beispiele

Sendungen mit:
verbotenem, gefährlichem  Inhalt

Farb-/Klebstoffe, Lacke, Parfüm, Nagellack, Feuerwerkskörper, Zündhölzer, Gasfeuerzeuge-/Kartuschen, Spraydosen, Batterien, Autobatterien, Feuerlöscher, Airbags

Gifte

Sendungen mit:
 unzureichender Verpackung

 

nicht bruchsicher verpackt oder gegen Auslaufen geschützt

 

Sendungen mit:

Wertsachen

 

Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine

Geld und andere gültige Zahlungsmittel

 

Sendungen mit:

verderblichen / temperaturempfindlichen Waren

 

Lebensmittel, Pflanzen inkl. Saatgut, Setzlinge, etc., Waren die der jeweiligen amtl. Kontrolle unterliegen oder auch Tiernahrung

 

Sendungen mit:

lebenden Tieren / Teile oder sterbliche Überresten von Tieren

 

sterbliche Überreste von Menschen

Tiere aller Art , vor allem Exotische Arten, Tierpräparate, Tierhäute, etc.

 


Urnen, etc.

 

Sendungen mit:

einem Inhalt, der gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder

Sendungen, deren Beförderung besonderen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen

 

z.B. das Waffenkontrollgesetz oder Spirituosen oder AMG, BtmG

 

Bitte beachten Sie das es essentiell ist, die vorbenannten Sendungen nicht über unsere Lieferadressen zu bestellen.
Werden z.B. Gefahrengüter ohne Kennzeichnung geliefert und laufen diese aus, können sie die Gesundheit jedes Mitarbeiters vor Ort bedrohen.
Auch kann dabei Sachschaden entstehen (hierbei verursachte Kosten, werden in Rechnung gestellt).
Aus diesen möglichen Gründen bitten wir eindringlich um die korrekte Handhabung und die Vermeidung von Problemen.

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