Ausgeschlossene Waren Resolved
Folgende Sendungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Grenzpaket und dürfen nicht an die Lieferadresse nach unseren AGB § 5 geliefert werden:
Sendung Kategorie |
Beispiele |
Sendungen mit: |
Farb-/Klebstoffe, Lacke, Parfüm, Nagellack, Feuerwerkskörper, Zündhölzer, Gasfeuerzeuge-/Kartuschen, Spraydosen, Batterien, Autobatterien, Feuerlöscher, Airbags Gifte |
Sendungen mit:
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nicht bruchsicher verpackt oder gegen Auslaufen geschützt
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Sendungen mit: Wertsachen
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Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine Geld und andere gültige Zahlungsmittel
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Sendungen mit: verderblichen / temperaturempfindlichen Waren
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Lebensmittel, Pflanzen inkl. Saatgut, Setzlinge, etc., Waren die der jeweiligen amtl. Kontrolle unterliegen oder auch Tiernahrung
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Sendungen mit: lebenden Tieren / Teile oder sterbliche Überresten von Tieren
sterbliche Überreste von Menschen |
Tiere aller Art , vor allem Exotische Arten, Tierpräparate, Tierhäute, etc.
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Sendungen mit: einem Inhalt, der gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder Sendungen, deren Beförderung besonderen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen
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z.B. das Waffenkontrollgesetz oder Spirituosen oder AMG, BtmG |
Bitte beachten Sie das es essentiell ist, die vorbenannten Sendungen nicht über unsere Lieferadressen zu bestellen.
Werden z.B. Gefahrengüter ohne Kennzeichnung geliefert und laufen diese aus, können sie die Gesundheit jedes Mitarbeiters vor Ort bedrohen.
Auch kann dabei Sachschaden entstehen (hierbei verursachte Kosten, werden in Rechnung gestellt).
Aus diesen möglichen Gründen bitten wir eindringlich um die korrekte Handhabung und die Vermeidung von Problemen.