Vermisstes Paket, Vollmacht, Paket-Nachricht
Wie verfolge ich meine Sendung? Und wann melde ich einen Paketverlust?
In der Regel besteht die Möglichkeit den Status Ihres Paketes anhand einer sogenannten Tracking Number oder SendungsID beim jeweiligen Transportunternehmen einzusehen.
Hier gelangen Sie zur Sendungsverfolgung!
Erhalten Sie einen Status = "zugestellt" vom Paketdienst, muss sich das Paket nicht zwingend im Paketshop befinden. Es kann sich auch noch in der Zustellung ("letzte Meile") befinden.
Wichtig: Warten Sie immer auf eine Paketnachricht von Grenzpaket.
Um alle Daten der Zustellung einzusehen, sollte immer auch die Postleitzahl des Empfängerortes (Paketshop) eingegeben werden.
Ist die Sendung z.B. per Status „Lieferung angemeldet“, „in Zustellung“, "zugestellt: an Absender" oder „am Zoll“ liegt keine Zustellung vor.
Bitte beachten Sie ebenso, dass Grenzpaket und seine Partner keine Verantwortung oder Eingriffsmöglichkeit bis zur tatsächlichen Zustellung haben. Alle jeweiligen Lieferdienste sind bis zu diesem Zeitpunkt verantwortlich.
Melden Sie uns bitte den Paketverlust erst, wenn in der Sendungsverfolgung der Status „zugestellt am …“ zu finden ist. Da die Recherchen Zeit intensiv sind würden wir für nicht notwendige Aufwendungen ein Gebühr von 10-30 CHF berechnen.
Name und Kundennummer nicht auf dem Paket?
Erhält Grenzpaket ein Paket ohne Kunden-Namen und/oder Grenzpaket-Kunden-Nr, kann eine Paketzuordnung nicht erfolgen. In den meisten Fällen versucht Grenzpaket den Absender zu kontaktieren um dem Kunden-Namen zu erhalten.
Sollten Sie von uns keine Paketnachricht erhalten, obwohl die Sendung laut Nachricht des Transportdienstes zugestellt wurde und seit der Zustellung 24 Stunden vergangen sind, kontaktieren Sie uns bitte.
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular!
Vollmacht / Abholung durch eine andere Person
Gerne kann auch eine andere Person Ihre Pakete im Paketshop abholen. Hierfür ist lediglich eine Vollmacht von Ihnen notwendig, die vor Ort vorgezeigt werden muss. Die Vollmacht finde Sie unter:
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Bitte beachten Sie, dass auf Nachfrage vor Ort die Angaben auf der Vollmacht nachgewiesen werden müssen (Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers notwendig).
Diese Vollmacht wird unbefristet, wenn Sie in das leere Feld nach der Aufschrift „Für den Zeitraum bis:“ "unbefristet" eintragen.
Bitte beachten Sie, dass eine erstmalige Abholung der Pakete im Shop durch den Paketfachinhaber persönlich erfolgen muss.
(Alle Regelungen unter: Unsere AGB §6 Abs. 2)
Wann erhalte ich eine Paket-Nachricht?
Wenn Ihr Paket sich am Lager befindet (Zustellung von DHL, DPD, Hermes u.a), erfolgt die Erfassung in unser System. Die Paketerfassung erfolgt in der Regel innerhalb von 24h. Sie erhalten dann automatisch eine E-Mail-Nachricht. Optional (wenn es bei der Anmeldung aktiviert wurde) erhalten Sie auch eine SMS-Nachricht.
Hinweis: Teilweise versenden die Zusteller (DHL, DPD, Hermes u.a) eigene Nachrichten. Teilweise erfolgt hier bereits der Versand der Nachricht vor der Zustellung im Paketshop. Bitte warten Sie immer auf die Paket-Nachricht von Grenzpaket!
Hier gelangen Sie zur Sendungsverfolgung!
Kann ich den Absender bei Grenzpaket abfragen? Wie ist der Absender einer Sendung einsehbar?
Nein, auf Grund der hohen Zustellmengen von Paketen, können keine einzelnen Absender erfasst werden.
Aber Sie können den Absender in der Sendungsverfolgung einsehen.
Suchen Sie hierzu beispielsweise auf Google nach "Sendungsverfolgung DHL/DPD/Hermes etc." (je nach dem mit welchen Transportdienst die Lieferung versendet wurde).
Geben Sie dann die Sendungsnummer in das entsprechende Feld ein. Dann erscheint bereits die Sendungsverfolgung.
Geben Sie nun die Postleitzahl des Zustellortes in das entsprechende Feld ein um weitere Informationen zu der Sendung zu erhalten.
Das Eintragen des Absenders in unsere Abholbenachrichtigung ist derzeit auf Grund des zu hohen Aufwandes nicht möglich.
(Alle Regelungen unter: §5 Abs. 9)