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Welche Rechnungsadresse/E-Mail-Adresse muss ich angeben? Resolved

Nach unseren AGB § 6 Abs. 3 ist Ihre Schweizer Heimatadresse als Rechnungsadresse zu hinterlegen. Weder Grenzpaket noch die Kooperationspartner dürfen als Rechnungsadresse durch den Kunden verwendet werden. Ferner dürfen keine E-Mail-Adressen von Grenzpaket als Korrespondenzadressen für Dritte bzw. Verkäufer verwendet werden. Grenzpaket übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Nachrichten, die an den Kunden seitens Dritter wie Transporteur oder Verkäufer adressiert werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung können die Kundennummer bzw. das Kundenkonto des Kunden auf seine Kosten gesperrt werden. Sofern der Wohnsitz des Kunden außerhalb des Landes liegt, in dem die Ware gekauft wurde, ist der Kunde dazu verpflichtet, gegenüber dem Verkäufer oder sonstigen Dritten seinen Auslandswohnsitz anzuzeigen.

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