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Vollmacht / Abholung durch eine andere Person Resolved

Gerne kann auch eine andere Person Ihre Pakete im Paketshop abholen. Hierfür ist lediglich eine Vollmacht von Ihnen notwendig, die vor Ort vorgezeigt werden muss. Die Vollmacht finde Sie unter:
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Bitte beachten Sie, dass auf Nachfrage vor Ort die Angaben auf der Vollmacht nachgewiesen werden müssen (Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers notwendig).
Diese Vollmacht wird unbefristet, wenn Sie in das leere Feld nach der Aufschrift „Für den Zeitraum bis:“ "unbefristet" eintragen.

Bitte beachten Sie, dass eine erstmalige Abholung der Pakete im Shop durch den Paketfachinhaber persönlich erfolgen muss.
(Alle Regelungen unter: Unsere AGB §6 Abs. 2)

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